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Hilfe

AGB

1. Allgemeines

  • Diese AGB sind verbindlicher Bestandteil aller Kaufverträge zwischen Pleco GmbH und dem Kunden. Die Pleco GmbH ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Individuelle Absprachen zwischen Pleco GmbH und dem Kunden gehen diesen AGB, soweit sie davon abweichen, vor.

  • Es gelten ausschliesslich die AGB von Pleco GmbH. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Pleco GmbH stimme ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

    2. Angebot und Vertragsschluss

  • Angebote von Pleco GmbH als Verkäuferin sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit). Bestellungen durch den Kunden bedürfen der Annahmeerklärung durch Pleco GmbH. Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung von Pleco GmbH oder konkludent durch Überlassen des Kaufgegenstandes an den Kunden. Schriftform ist auch durch Datenfernübertragung, insbesondere Fax oder E-Mail, gewahrt. Weicht die Bestätigung von Pleco GmbH von der Bestellung ab, gilt sie als genehmigt, wenn der Kunde diese Abweichung nicht innert 3 Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich beanstandet.

  • Der Inhalt von Werbeprospekten und Katalogen von Pleco GmbH ist ohne anderweitige Vereinbarung nicht bindend.

    3. Preise

  • Der Preis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto ab Lager Pleco GmbH. Steuern und Abgaben aller Art (z.B. Mehrwertsteuer, Zoll), Verpackung, Versicherung, Lizenzgebühren und Transportkosten sind nicht in den Preisen enthalten.

  • Vereinbaren die Parteien Preise in anderer Währung, ist Pleco GmbH berechtigt, die Preise bis zur Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Wechselkurse zu berichtigen.

    4. Zahlungskonditionen

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzüge innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. In der Regel stellt Pleco GmbH eine Schlussrechnung. Sie kann aber auch bei Annahmeerklärung eine Anzahlung von 30% verlangen, weitere 30% vor Versand der Ware und den Rest innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

  • Bestehen bei Pleco GmbH Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist Pleco GmbH berechtigt, die Lieferung vom Eingang der gesamten Zahlung abhängig zu machen.

  • Eine Verrechnung mit Gegenforderungen oder ein Teilrückbehalt aufgrund einer Mängelrüge ist nicht zulässig.

  • Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet Pleco GmbH von ihrer Lieferpflicht, indes den Kunden nicht von der Annahmepflicht.

    5. Lieferkonditionen

  • Bei einem Bestellwert ab CHF 2000.– werden keine Versandkosten verrechnet für Lieferung in der Schweiz. In allen anderen Fällen erfolgt die Verrechnung der effektiven Kosten.

  • Mit Aufgabe der Ware zum Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

  • Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt oder deren Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist.

  • Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
    - wenn Pleco GmbH Angaben, die sie zur Vertragserfüllung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde nachträglich Änderungen/Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
    - wenn Hindernisse auftreten, welche Pleco GmbH trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei ihr, beim Kunden oder bei Dritten (inkl. Hilfspersonen der Pleco GmbH) entstehen.

  • Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von +/– 5% bleiben Pleco GmbH vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart, müssen diese vom Kunden bei Auslieferung akzeptiert werden.

    6. Bemusterung

    Warenlieferungen zur Bemusterung werden bei Lieferung fakturiert. Bei Rücksendungen innert eines Monats werden dem Kunden entsprechende Gutschriften für intakte retournierte Ware erstellt.

    7. Mängel

Der Kunde prüft die Lieferungen und meldet allfällige Mängel innert spätestens 10 Tagen nach Erhalt schriftlich an Pleco GmbH. Erfolgt innert 10 Tagen nach Erhalt keine Meldung, gelten Lieferungen und Leistungen von Pleco GmbH – unter Vorbehalt allfälliger versteckter Mängel – als genehmigt. Die Frist für die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Lieferung von St. Gallen SG

  • Technisch nicht vermeidbare, handelsübliche Abweichungen, z.B. in der Farbe, können nicht beanstandet werden. Produktanpassungen, welche der Sortimentsoptimierung dienen, bleiben vorbehalten.

  • Branchenübliche Toleranzabweichungen in Länge und Breite der Bekleidungsteile können nicht beanstandet werden.

    8. Gewährleistung

  • Mangelhafte Ware kann Pleco GmbH nach eigener Wahl nachbessern oder ersetzen. Andere Ansprüche als kostenlose Nachbesserung oder gleichwertige Ersatzlieferung stehen dem Kunden bei mangelhafter Ware nicht zu.

  • Pleco GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht wurden.

    9. Haftung

    Andere als die in Ziffer 7.1. vorstehend genannten Ansprüche – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden – insbesondere Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Handlungen ihrer Hilfspersonen schliesst Pleco GmbH jede Haftung aus.

    10. Lagerhaltung

    Sofern Pleco GmbH auf Wunsch des Kunden individuell angefertigte Stoffe, Zutaten oder Fertigteile an Lager genommen hat, verpflichtet sich der Kunde im Falle einer Vertragsbeendigung, diese Waren zu den vereinbarten Preisen

    zu übernehmen. Fehlt eine entsprechende Preisvereinbarung, so bezahlt der Kunde Pleco GmbH sämtliche mit diesen Waren verbundenen externen und internen effektiven Erwerbs-, Lager- und Handlingskosten.

    11. Schutzrechte

    Sowohl alle vorbestehenden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Designs, Marken, Patente) und das vorbestehende Know-how als auch alle Schutzrechte sowie das Know-how, welches Pleco GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung macht bzw. schafft, verbleiben vollumfänglich und unentgeltlich bei Pleco GmbH oder den berechtigten Dritten.

  • 12. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis als vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

  • Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

  • Jegliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten dienen ausschliesslich der Erbringung unserer Dienstleistungen.

  • 13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  • Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).

  • Der Gerichtsstand für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei dem am bei Klageeinleitung aktuellen Gesellschaftssitz von Pleco GmbH zuständigen ordentlichen Gericht.

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